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Das Kli­ma­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung: wir­kungs­los, zu lang­sam und unsozial!

Off-Topic

Zuletzt aktua­li­siert am 24. Sep­tem­ber 2019 durch Jür­gen Voskuhl

Am 20. Sep­tem­ber hat die Bun­des­re­gie­rung ein Kli­ma­pa­ket beschlos­sen und dazu ein Eck­punk­te­pa­pier ver­öf­fent­licht. Eine ers­te Ana­ly­se zeigt, dass das Kli­ma­pa­ket weit­ge­hend wir­kungs­los und unso­zi­al ist.

Über den Kli­ma­wan­del wur­de und wird viel geschrie­ben. Kli­ma­wan­del gab es schon immer. Es herrscht jedoch ein brei­ter Kon­sens unter Wis­sen­schaft­lern, das die­ser heu­te zu einem erheb­li­chen Teil vom Men­schen beein­flusst wird.

Historische Entwicklung der CO2-Konzentration in den letzten 400.000 Jahren

Bestrit­ten wird die­se Tat­sa­che höchs­tens von ein paar Kli­ma­l­eug­nern, die wir wohl eher "Wis­sen­schafts­leug­ner" nen­nen soll­ten. Natür­lich gab es in der Ver­gan­gen­heit auch schon Fäl­le, in denen sich vie­le Wis­sen­schaft­ler geirrt haben. Als Bei­spie­le hier­für möch­te hier ich Gali­leo Gali­lei (der nach über 20-jäh­ri­ger Aus­ein­an­der­set­zung mit der Inqui­si­ti­on der römisch-katho­li­schen Kir­che gezwun­gen wur­de, sei­nen angeb­li­chen Irr­leh­ren abzu­schwö­ren) und Niko­laus Koper­ni­kus (der zunächst von Wis­sen­schaft­lern eben­so wie von den Kir­chen­an­füh­rern ver­lacht wur­de) anführen.
ABER: Sol­che Fäl­le sind und blei­ben Ausnahmen!

In aller Regel tun wir gut dar­an, der über­wäl­ti­gen­den Mehr­heit der Wis­sen­schaft­ler zu glauben.

Selbst wenn es sich beim The­ma men­schen­ge­mach­ter Kli­ma­wan­del um eine sol­che Aus­nah­me han­deln soll­te (wovon aktu­ell nicht aus­zu­ge­hen ist), kann es auf kei­nen Fall scha­den, Nach­hal­tig­keit zu för­dern und der Umwelt­ver­schmut­zung den Kampf anzusagen.

KlimawandelKli­ma­schutz­ab­kom­men von Paris

Als Fol­ge der wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­se einig­ten sich im Rah­men der UN-Kli­ma­kon­fe­renz in Paris (Frank­reich) im Dezem­ber 2015 197 Staa­ten auf ein neu­es, glo­ba­les Kli­ma­schutz­ab­kom­men. Das Abkom­men trat am 4. Novem­ber 2016 in Kraft, nach­dem es von 55 Staa­ten, die min­des­tens 55 Pro­zent der glo­ba­len Treib­haus­ga­se emit­tie­ren, rati­fi­ziert wur­de. Mitt­ler­wei­le haben 180 Staa­ten das Abkom­men rati­fi­ziert (Stand Sep­tem­ber 2018), dar­un­ter auch die Euro­päi­sche Uni­on (EU) und Deutsch­land (Rati­fi­ka­ti­on am 5. Okto­ber 2016).
Es sieht die Begren­zung der men­schen­ge­mach­ten glo­ba­len Erwär­mung auf deut­lich unter 2 °C gegen­über vor­in­dus­tri­el­len Wer­ten vor. Nach neue­ren Erkennt­nis­sen wären sogar 1,5 Grad Cel­si­us not­wen­dig, um Risi­ken abzumildern.

Der Kli­ma­wan­del ist heu­te eine der gro­ßen glo­ba­len Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Zeit. Als eine füh­ren­de Indus­trie­na­ti­on trägt Deutsch­land hier­bei eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung. Es geht um nicht weni­ger als die Bewah­rung unse­rer Lebens­grund­la­gen, um unse­re gemein­sa­me Zukunft und die unse­rer Kinder.

Fridays For FutureFri­days for Future

Trotz des Abkom­mens von Paris ist in vie­len Län­dern wenig pas­siert. Zu wenig.
Etwa vor einem Jahr begann Gre­ta Thun­berg des­halb damit, frei­tags vor dem schwe­di­schen Par­la­ment für den Kli­ma­schutz zu demons­trie­ren statt zur Schu­le zu gehen. Hier­aus ist die Fri­days for Future Bewe­gung ent­stan­den, die heu­te welt­weit aktiv ist.

Allein in Deutsch­land haben am 20. Sep­tem­ber 2019 ca. 1,4 Mio. Men­schen für das Kli­ma demonstriert.

Das Kli­ma­ka­bi­nett

Auf­grund inter­ner Aus­ein­an­der­set­zun­gen um den Kli­ma­schutz und die mas­si­ven Kli­ma­st­reiks der Fri­days for Future Bewe­gung auch in Deutsch­land hat die Bun­des­re­gie­rung im März 2019 das soge­nann­te "Kli­ma­ka­bi­nett" gegrün­det. Mit­glie­der sind fünf Fach­mi­nis­ter, deren Minis­te­ri­en (Umwelt, Ver­kehr, Wirt­schaft, Bau, Land­wirt­schaft) einen signi­fi­kan­ten Ein­fluss auf die Ein­hal­tung der Kli­ma­schutz­zie­le haben sowie der Regierungssprecher.
Auf­ga­be des Gre­mi­ums ist die "recht­lich ver­bind­li­che Umset­zung der Kli­ma­schutz­zie­le (Anm.: aus dem Pari­ser Abkom­men) für das Jahr 2030 vorzubereiten".

Das Kli­ma­pa­ket der Bundesregierung

Nach einem hal­ben Jahr und inten­si­ven Bera­tun­gen wur­de nun das soge­nann­te Kli­ma­pa­ket ver­ab­schie­det. Das Eck­punk­te­pa­pier dazu steht hier zum Down­load bereit. Schau­en wir uns also an, was drinsteckt!

KlimapaketDie nach­fol­gen­de Zusam­men­stel­lung geht auf die aus Sicht des Autors kri­ti­sche Punk­te ein. Es gibt sicher noch wei­te­re kri­ti­sche Aspek­te, die aber außer­halb des Kom­pe­tenz­spek­trums des Autors lie­gen (z. B. in den Sek­to­ren Land- und Forstwirtschaft).
In Anleh­nung an das Eck­punk­te­pa­pier ver­fass­te Abschnit­te sowie Text (Zie­le) die dar­aus über­nom­men wur­den, sind nach­fol­gend kur­siv gedruckt.

Ein­füh­rung einer CO2-Bepreisung

Das Kli­ma­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung beinhal­tet die Ein­füh­rung eines natio­na­len Emis­si­ons­han­dels­sys­tems (nEHS) ab 2021. Zer­ti­fi­ka­te wer­den dabei zunächst zu einem Fest­preis von 10 Euro pro Ton­ne CO2 aus­ge­ge­ben. Die­se Fest­preis erhöht sich in den Fol­ge­jah­ren auf 20 – 25 – 30 ‑35 €. Ab 2026 erfolgt dann eine Auk­tio­nie­rung der Zer­ti­fi­ka­te in einem Kor­ri­dor zwi­schen einem Min­dest­preis von 35 Euro pro Ton­ne CO2 und einem Höchst­preis von 60 Euro pro Ton­ne CO2.

Über die Erfor­der­nis einer Beprei­sung der Erzeu­gung von Schad­stof­fen herrscht weit­ge­hen­de Einig­keit. Die Fra­ge ist also nur, wie hoch die­ser Preis sein soll.
Ein paar Zah­len dazu: Der „Welt­kli­ma­rat“ IPCC kam in sei­nem 5. Sach­stands­be­richt auf Kli­ma­schä­den in Höhe von 174 € pro Ton­ne CO2, fast ein­tau­send US-Dol­lar pro Erden­bür­ger und Jahr. Das Umwelt­bun­des­amt schätzt in einer eige­nen Stu­die die­se Schä­den auf 180 € pro Ton­ne – anstei­gend auf 205 € im Jahr 2030 und 240 € im Jahr 2050.

Wie man bereits an die­sen Zah­len unschwer erkennt, ist der von der Bun­des­re­gie­rung fest­ge­leg­te Preis gera­de­zu lächer­lich im Ver­gleich zu den ent­ste­hen­den Schadenskosten.

Die Gra­fik (ankli­cken zum Ver­grö­ßern) von Ste­fan Rahm­s­torf ver­an­schau­licht den Unter­schied zwi­schen dem, was die Wis­sen­schaft emp­fiehlt und dem vor­lie­gen­den Beschluss der Bun­des­re­gie­rung sehr anschaulich.

Umge­rech­net auf einen Liter Kraft­stoff ergibt sich übri­gens für 2021 eine Preis­er­hö­hung von ca. 3 Ct.
Bereits die täg­li­chen Schwan­kun­gen an Tank­stel­len über­tref­fen die­se Preis­er­hö­hung bei wei­tem. Es ist daher nach Auf­fas­sung des Autors nicht davon aus­zu­ge­hen, dass der fest­ge­leg­te CO2-Preis irgend­je­man­den dazu ver­an­lasst, sei­ne Kfz.-Nutzung zu überdenken.

Sen­kung der EEG-Umlage

Über die EEG-Umla­ge wer­den die Kos­ten für den Aus­bau der rege­ne­ra­ti­ven Ener­gien auf den End­ver­brau­cher umgelegt.

Ab 2021 wird die EEG-Umla­ge um 0,25 Cent pro kWh gesenkt. Ent­lang des CO2-
Beprei­sungs­pfa­des beträgt die Ent­las­tung 2022 0,5 Cent pro kWh und 2023 0,625 Cent
pro kWh.

Was bedeu­tet das in der Pra­xis? Ein 4‑Personenhaushalt ver­braucht etwa 4.000 kWh/​Jahr. Die Ein­spa­rung beträgt also 2021 10 €, in 2023 25 € – in Jahr wohlgemerkt!

Aus Sicht des Autors geht es der Bun­des­re­gie­rung hier­bei ledig­lich um Ergeb­nis­kos­me­tik. Die tat­säch­li­chen Aus­wir­kun­gen auf auf Pri­vat­haus­hal­te und KMU sind marginal.

Zu beach­ten ist hier­bei außer­dem, das Groß­ver­brau­cher bereits von der EEG-Umla­ge weit­ge­hend befreit sind (Vor­aus­set­zung: Gesamt­ver­brauch von einer Giga­watt­stun­de im Jahr der Antrag­stel­lung oder wenn die Strom­kos­ten min­des­tens 14 Pro­zent der Brut­to­wert­schöp­fung betragen).
Im Ergeb­nis führt dies übri­gens dazu, dass die ener­gie­in­ten­si­ve Indus­trie zwar 18 Pro­zent des Stroms ver­braucht, aber an der Finan­zie­rung der Ener­gie­wen­de über die EEG-Umla­ge nur zu 0,3 Pro­zent betei­ligt ist.

Es wäre aus Sicht des Autors sinn­vol­ler gewe­sen, die­se Form der Sub­ven­ti­on bei den Groß­ver­brau­chern zurückzufahren. 

EntfernungspauschaleAnhe­bung der Ent­fer­nungs­pau­scha­le für Fernpendler

Zur Ent­las­tung von Fern­pend­lern wird die Pend­ler­pau­scha­le ab 2021 ab dem 21sten km von 30 auf 35 Cent ange­ho­ben, und zwar befris­tet bis zum 31.12.2026.

Die Ent­fer­nungs­pau­scha­le min­dert die zu ver­steu­ern­den Ein­künf­te. Es par­ti­zi­pie­ren also ohne­hin nur Per­so­nen, die Ein­kom­mens­steu­er zah­len. Wegen der Steu­er­pro­gres­si­on par­ti­zi­piert man offen­sicht­lich umso mehr, je mehr Ein­kom­mens­steu­er man zahlt.
Die Ent­fer­nungs­pau­scha­le an sich ist – eben­so wie deren Erhö­hung für Fern­pend­ler – unso­zi­al: Von der Erhö­hung pro­fi­tie­ren Gut­ver­die­nen­de am meis­ten, das Bahn­ti­cket ist jedoch für alle Men­schen gleich teuer.

 

ElektromobilitätElek­tro­mo­bi­li­tät: Aus­bau der Lade­säu­len­in­fra­struk­tur /​ För­de­rung des Umstiegs auf elek­tro­mo­bi­le PKW

Die Bun­des­re­gie­rung hat das Ziel, dass die öffent­lich zugäng­li­che Ladein­fra­struk­tur wei­ter aus­ge­baut wird und in Deutsch­land bis 2030 ins­ge­samt 1 Mil­lio­nen Lade­punk­te zur Ver­fü­gung stehen.

In Deutsch­land sol­len bis 2030 7 bis 10 Mio.-Elektrofahrzeuge zuge­las­sen sein. 

Das erscheint auf den ers­ten Blick löb­lich. Ent­spre­chen­de Maß­nah­men wur­den auch beschlos­sen. Hier­zu gehö­ren beispielsweise:

  • Ein "Mas­ter­plan Ladesäuleninfrastruktur"
  • Gege­be­nen­falls ord­nungs­rech­li­che Maß­nah­men zur Sicher­stel­lung der gewünsch­ten Anzahl Ladesäulen
  • Eine Ver­sor­gungs­auf­la­ge für Tankstellen
  • Die Hal­bie­rung der Dienstwagensteuer
  • Eine Ver­län­ge­rung der Kauf­prä­mie für Pkw mit Elektro‑, Hybrid- und Was­ser­stoff-/Brenn­stoff­zel­len­an­trieb sowie eine Anhe­bung für Autos unter 40.000 Euro

Bei nähe­rer Betrach­tung erge­ben sich jedoch gewis­se Vorbehalte.
Zum einen wären da die Zulas­sungs­zah­len von Elek­tro­fahr­zeu­gen: Das ursprüng­li­che Ziel von "Eine Mil­li­on Elek­tro­fahr­zeu­ge bis 2020" wur­de bereits auf 2022 ver­scho­ben. Bis Ende Juni 2019 waren gera­de ein­mal 114.000 Elek­tro­au­tos in Deutsch­land zugelassen.
Zudem trübt die Her­stel­lung der Lithi­um-Ionen-Bat­te­rien die CO2-Bilanz der Elektro-Autos.

Der aus Sicht des Autors wich­tigs­te Punkt ist aber, das es nicht dar­um gehen soll­te, emis­si­ons­un­freund­li­che Fahr­zeu­ge 1:1 durch emis­si­ons­freund­li­che­re zu erset­zen. Genau das pas­siert aber durch die beschlos­se­nen Maßnahmen.
Viel­mehr soll­te der Fokus auf einem neu­en Mobi­li­täts­kon­zept lie­gen, durch wel­ches der Indi­vi­du­al­ver­kehr mas­siv redu­ziert wird. Das lässt nur einen Schluss zu: Hier wird Geld "ver­brannt"!

Modell­pro­jek­te für ÖPNV-Jahrestickets

Die Bun­des­re­gie­rung wird zusätz­lich 10 Modell­pro­jek­te zur Stär­kung der ÖPNV unter­stüt­zen, zum Bei­spiel die Ein­füh­rung von 365 Euro Jahrestickets.

Das ist zumin­dest ein Anfang! Aller­dings ist es mit einem Jah­res­ti­cket nicht getan: Um den ÖPNV zu stär­ken braucht es wei­te­re Maß­nah­men wie beispielsweise

  • eine enge­re Tak­tung in länd­li­chen Regionen
  • geziel­te Erwei­te­rung der Beförderungskapazitäten
  • zusätz­li­che Stre­cken, ins­be­son­de­re in länd­li­chen Regionen

 

BraunkohletagebauRück­gang der Kohleverstromung

Die instal­lier­te Erzeu­gungs­ka­pa­zi­tät aus Koh­le­kraft­wer­ken im Markt soll bis 2030 auf ins­ge­samt 17 GW redu­ziert wer­den und bis spä­tes­tens 2038 voll­stän­dig been­det werden.

Der voll­stän­di­ge Koh­le­aus­stieg bis spä­tes­tens 2038 war ja ohne­hin bereits beschlos­sen. Die Redu­zie­rung auf 17 GW bis 2030 ent­spricht etwa einer Drit­te­lung der heu­ti­gen Kapa­zi­tät. Das ist ein Anfang. Hier stellt sich jedoch die Fra­ge, war­um man sich nicht auf einen frü­he­ren Aus­stiegs­zeit­punkt geei­nigt hat? Im Hin­blick auf die Errei­chung der Zie­le aus dem Pari­ser Kli­ma­schutz­ab­kom­men wäre dies durch­aus sinn­voll gewesen.

Aus­bau des Anteils der Erneu­er­ba­ren Ener­gien auf 65%

Bis zu einem Min­dest­ab­stand von 1000 Metern dürfen
künf­tig kei­ne neu­en Wind­kraft­an­la­gen errich­tet oder repowert werden.
Die Min­dest­ab­stands­re­ge­lung gilt für rei­ne und all­ge­mei­ne Wohn­ge­bie­te, sie gilt auch für dörf­li­che Struk­tu­ren mit signi­fi­kan­ter Wohn­be­bau­ung, auch wenn sie nicht als sol­che aus­ge­wie­sen sind.

Die bestehen­de Abstands­re­gel 10H in Bay­ern bleibt erhalten.

Der Zubau an Wind­rä­dern an Land (on-shore) ist bereits auf dem nied­rigs­ten Stand seit Ein­füh­rung des Erneu­er­ba­ren-Ener­gien-Geset­zes im Jahr 2000.
Das Umwelt­bun­des­amt hat dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sich durch die­se Rege­lung die Flä­chen, an denen Wind­kraft nutz­bar ist, hal­bie­ren werden.

Somit ist die­ser Punkt eine kla­re Absa­ge an On-Shore-Windkraftanlagen.

 

Green ITGreen IT

Der hohe Ener­gie­ver­brauch der digi­ta­len Tech­no­lo­gien hat einen gro­ßen Anteil an der Erzeu­gung der Treib­haus­gas­emis­sio­nen. Des­halb müs­sen wir erfor­schen, wie der Ener­gie­ver­brauch die­ser Tech­no­lo­gien abge­senkt wer­den kann.

Nein, hier gibt es für die Bun­des­re­gie­rung nichts zu "erfor­schen". Genau­ge­nom­men müss­te man nur Din­ge umset­zen! Doch wor­um geht es bei die­sem The­ma eigent­lich? Stell­ver­tre­tend dazu ein Zitat von Brad Smith, President/​Chief Legal Offi­cer, Micro­soft Corp.:

„Im gesam­ten Tech­no­lo­gie­sek­tor müs­sen wir erken­nen, dass die Rechen­zen­tren Mit­te des nächs­ten Jahr­zehnts zu den größ­ten Ver­brau­chern von elek­tri­scher Ener­gie auf dem Pla­ne­ten gehö­ren werden.”

In Frank­furt am Main machen die Rechen­zen­tren heu­te bereits 20 Pro­zent des Strom­ver­brauchs aus. Sie bezie­hen zusam­men mehr als andert­halb mal soviel Strom wie der Flug­ha­fen. Die Metro­pol­re­gi­on Ams­ter­dam hat bereits das Errich­ten neu­er Rechen­zen­tren gestoppt. Damit soll­te die Dimen­si­on wohl jedem klar sein.

Und weil das so ist, ist bereits heu­te die "Per­for­mance pro Watt" ein wesent­li­ches Kri­te­ri­um für die Betrei­ber der gro­ßen Rechen­zen­tren (zum Bei­spiel Micro­soft, Goog­le, Ama­zon, Cloud­fla­re) und somit auch aller Unter­neh­men, die dar­auf einen Ein­fluss haben – ange­fan­gen beim Prozessorhersteller.

Das ein­zi­ge, was man also tun muss, ist Strom teu­rer zu machen. Zum Bei­spiel durch Weg­fall etwai­ger Rabat­te auf die EEG-Umla­ge.

Ein wei­te­rer Vor­schlag: Rechen­zen­tren benö­ti­gen Strom und Käl­te, sie erzeu­gen ande­rer­seits eine Men­ge Abwär­me, die genutzt wer­den kann. Dem­entspre­chend exis­tie­ren bereits eini­ge Rechen­zen­tren, bei denen eine Kraft-Wär­me-Käl­te-Kopp­lung ein­ge­setzt wird. Und war­um soll­te man die Wär­me nicht auch direkt für die Fern­wär­me­ver­sor­gung von Haus­hal­ten nutzen?

Was fehlt?

Wo ist die "Kli­ma­prä­mie" geblieben?

First things first. Die reichs­ten 10 Pro­zent der Welt­be­völ­ke­rung ver­ur­sa­chen fast die Hälf­te der Life­style-bezo­ge­nen CO2-Emis­sio­nen. Und natür­lich gibt es kei­nen Grund anzu­neh­men, dass dies bezo­gen auf Deutsch­land anders sein soll­te. Da ist es nur fair, dass die zu erwar­ten­den Preis­stei­ge­run­gen ent­spre­chend dem Ver­ur­sa­cher­prin­zip und auch sozi­al gerecht auf die­je­ni­gen umge­legt wer­den, die es sich leis­ten können.

Die SPD hat­te hier­zu den Vor­schlag gemacht, die Ein­nah­men aus einer CO2-Beprei­sung über eine „Kli­ma­prä­mie“ an die Bür­ger zurück­zu­ge­ben. Im Durch­schnitt bekommt ein Haus­halt dann zurück, was er ein­ge­zahlt hat. Wer sich kli­ma­un­freund­lich ver­hält, zahlt drauf. Wer sich für ein kli­ma­freund­li­ches Ver­hal­ten ent­schei­det, macht ein Plus.

Die Par­tei Die Grü­nen haben mit dem von Ihnen ins Spiel gebrach­ten "Ener­gie­geld" einen Vor­schlag gemacht, der in die glei­che Rich­tung zielt.

Mir erscheint das bei­den Vor­schlä­gen zugrun­de lie­gen­de Kon­zept schlüs­sig und abso­lut sinn­voll! Es wäre sehr inter­es­sant zu erfah­ren, war­um die­ser sinn­vol­le Vor­schlag nicht in das Kli­ma­pa­ket ein­ge­flos­sen ist.

Mobilität/​Verkehr

Ins­be­son­de­re im Bereich inno­va­ti­ver Mobi­li­täts­kon­zep­te wur­de aus Sicht des Autors noch eini­ges an Poten­zi­al lie­gen­ge­las­sen. Wie bereits an ver­schie­de­nen Stel­len ange­deu­tet, muss das Ziel sein, heu­ti­gen moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr (per Motor­rad und PKW) zukünf­tig mas­siv zu redu­zie­ren. Hier­zu ist – neben den bereits beschrie­be­nen Maß­nah­men – ein inno­va­ti­ves Mobi­li­täts­kon­zept erfor­der­lich. Dazu gehört:

  • Rück­bau von Straßen
    (z. B. Ersatz von Fahr­spu­ren durch Tras­sen für Stra­ßen­bahn und Radwege)
  • Inte­gra­ti­on von bedarfs­ab­hän­gi­gen Mobi­li­täts­lö­sun­gen, auch unter Ein­be­zie­hung von auto­no­mem Fahren

Abbau von umwelt­schäd­li­chen Subventionen

Auf der Web­site des Umwelt­bun­des­am­tes fin­det man einen Bei­trag zu umwelt­schäd­li­chen Sub­ven­tio­nen (sic!).  Dabei geht es um Sub­ven­tio­nen, wel­che den Staats­haus­halt dop­pelt belas­ten: Zunächst durch Mehr­aus­ga­ben, bezie­hungs­wei­se und Min­der­ein­nah­men des Staa­tes. Spä­ter durch erhöh­te Kos­ten für die Besei­ti­gung von Schä­den an Umwelt und Gesund­heit. Die Höhe die­ser umwelt­schäd­li­chen Sub­ven­tio­nen belief sich in 2012 auf die stol­ze Sum­me von 57 Mil­lar­den Euro. Das ent­spricht mehr als 15 Pro­zent des Bundeshaushalts.

Hier­zu gehö­ren beispielsweise:

  • Strom- und Ener­gie­steu­er-Ermä­ßi­gun­gen für das Pro­du­zie­ren­de Gewer­be und die Land- und Forstwirtschaft
  • Spit­zen­aus­gleich bei der Öko­steu­er für das Pro­du­zie­ren­de Gewerbe
  • Stein­koh­le­sub­ven­tio­nen, Ener­gie­steu­er­ver­güns­ti­gun­gen für Kohle
  • Ener­gie­steu­er­ver­güns­ti­gung für ­Die­sel­kraft­stoff & Kerosin

Eine Auf­zäh­lung aller Punk­te fin­den Sie in der Bro­schü­re des Umwelt­bun­des­am­tes.

 

Sie haben Fra­gen, Ergän­zungs­vor­schlä­ge oder wei­te­re Ideen? Dann nut­zen Sie ein­fach die Kom­men­tar­funk­ti­on unten!

Updates/​Ergänzungen
[2019–09-22] Wo ist die "Kli­ma­prä­mie" geblieben?:Grafik "Arm & Reich: Das Kli­ma-Dilem­ma" von Media Pioneer eingefügt
[2019–09-23] Ein­füh­rung einer CO2-Beprei­sung: Tweet m. Gra­fik v. Ste­fan Rahm­s­torf eingefügt.
[2019–09-24] Abschnitt "Aus­bau des Anteils der Erneu­er­ba­ren Ener­gien auf 65% (On-Shore-WKA)" eingefügt.
Links und Verweise

Inter­na­tio­na­les Wirt­schafts­fo­rum Rege­ne­ra­ti­ve Ener­gien (IWR): Kli­ma­er­wär­mung gab es schon mal, …

Euro­päi­sche Kom­mis­si­on: Pari­ser Übereinkommen

MDR: Kli­ma­ka­bi­nett nimmt Gestalt an

Bun­des­re­gie­rung: Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030 (Kli­ma­pa­ket)

Bun­des­re­gie­rung: Eck­punk­te für das Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030

Sci­Logs – Tage­bü­cher der Wis­sen­schaft: War­um ein CO2-Preis gerecht und not­wen­dig ist

BR24: #Fak­ten­fuchs: Wie umwelt­freund­lich sind Elektroautos?

Dat­a­Cen­ter Insi­der: 7 Mio Ton­nen CO2! Und wir tref­fen auf Igno­ranz & Betrug, nicht auf Ein­sicht & Ideen

Umwelt­bun­des­amt: Bro­schü­re "Umwelt­schäd­li­che Sub­ven­tio­nen in Deutsch­land", Aktua­li­sier­te Aus­ga­be 2016

Oxfam: Bericht "Extre­me Car­bon Ine­qua­li­ty", Gra­fik "Arm & Reich: Das Kli­ma-Dilem­ma" von Media Pioneer

22. September 2019/von Jürgen Voskuhl
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