Das Klimapaket der Bundesregierung: wirkungslos, zu langsam und unsozial!
Zuletzt aktualisiert am 24. September 2019 durch Jürgen Voskuhl
Am 20. September hat die Bundesregierung ein Klimapaket beschlossen und dazu ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Eine erste Analyse zeigt, dass das Klimapaket weitgehend wirkungslos und unsozial ist.
Über den Klimawandel wurde und wird viel geschrieben. Klimawandel gab es schon immer. Es herrscht jedoch ein breiter Konsens unter Wissenschaftlern, das dieser heute zu einem erheblichen Teil vom Menschen beeinflusst wird.
Bestritten wird diese Tatsache höchstens von ein paar Klimaleugnern, die wir wohl eher "Wissenschaftsleugner" nennen sollten. Natürlich gab es in der Vergangenheit auch schon Fälle, in denen sich viele Wissenschaftler geirrt haben. Als Beispiele hierfür möchte hier ich Galileo Galilei (der nach über 20-jähriger Auseinandersetzung mit der Inquisition der römisch-katholischen Kirche gezwungen wurde, seinen angeblichen Irrlehren abzuschwören) und Nikolaus Kopernikus (der zunächst von Wissenschaftlern ebenso wie von den Kirchenanführern verlacht wurde) anführen.
ABER: Solche Fälle sind und bleiben Ausnahmen!
In aller Regel tun wir gut daran, der überwältigenden Mehrheit der Wissenschaftler zu glauben.
Selbst wenn es sich beim Thema menschengemachter Klimawandel um eine solche Ausnahme handeln sollte (wovon aktuell nicht auszugehen ist), kann es auf keinen Fall schaden, Nachhaltigkeit zu fördern und der Umweltverschmutzung den Kampf anzusagen.
Klimaschutzabkommen von Paris
Als Folge der wissenschaftlichen Erkenntnisse einigten sich im Rahmen der UN-Klimakonferenz in Paris (Frankreich) im Dezember 2015 197 Staaten auf ein neues, globales Klimaschutzabkommen. Das Abkommen trat am 4. November 2016 in Kraft, nachdem es von 55 Staaten, die mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgase emittieren, ratifiziert wurde. Mittlerweile haben 180 Staaten das Abkommen ratifiziert (Stand September 2018), darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (Ratifikation am 5. Oktober 2016).
Es sieht die Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten vor. Nach neueren Erkenntnissen wären sogar 1,5 Grad Celsius notwendig, um Risiken abzumildern.
Der Klimawandel ist heute eine der großen globalen Herausforderungen unserer Zeit. Als eine führende Industrienation trägt Deutschland hierbei eine besondere Verantwortung. Es geht um nicht weniger als die Bewahrung unserer Lebensgrundlagen, um unsere gemeinsame Zukunft und die unserer Kinder.
Fridays for Future
Trotz des Abkommens von Paris ist in vielen Ländern wenig passiert. Zu wenig.
Etwa vor einem Jahr begann Greta Thunberg deshalb damit, freitags vor dem schwedischen Parlament für den Klimaschutz zu demonstrieren statt zur Schule zu gehen. Hieraus ist die Fridays for Future Bewegung entstanden, die heute weltweit aktiv ist.
Allein in Deutschland haben am 20. September 2019 ca. 1,4 Mio. Menschen für das Klima demonstriert.
Das Klimakabinett
Aufgrund interner Auseinandersetzungen um den Klimaschutz und die massiven Klimastreiks der Fridays for Future Bewegung auch in Deutschland hat die Bundesregierung im März 2019 das sogenannte "Klimakabinett" gegründet. Mitglieder sind fünf Fachminister, deren Ministerien (Umwelt, Verkehr, Wirtschaft, Bau, Landwirtschaft) einen signifikanten Einfluss auf die Einhaltung der Klimaschutzziele haben sowie der Regierungssprecher.
Aufgabe des Gremiums ist die "rechtlich verbindliche Umsetzung der Klimaschutzziele (Anm.: aus dem Pariser Abkommen) für das Jahr 2030 vorzubereiten".
Das Klimapaket der Bundesregierung
Nach einem halben Jahr und intensiven Beratungen wurde nun das sogenannte Klimapaket verabschiedet. Das Eckpunktepapier dazu steht hier zum Download bereit. Schauen wir uns also an, was drinsteckt!
Die nachfolgende Zusammenstellung geht auf die aus Sicht des Autors kritische Punkte ein. Es gibt sicher noch weitere kritische Aspekte, die aber außerhalb des Kompetenzspektrums des Autors liegen (z. B. in den Sektoren Land- und Forstwirtschaft).
In Anlehnung an das Eckpunktepapier verfasste Abschnitte sowie Text (Ziele) die daraus übernommen wurden, sind nachfolgend kursiv gedruckt.
Einführung einer CO2-Bepreisung
Das Klimapaket der Bundesregierung beinhaltet die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) ab 2021. Zertifikate werden dabei zunächst zu einem Festpreis von 10 Euro pro Tonne CO2 ausgegeben. Diese Festpreis erhöht sich in den Folgejahren auf 20 – 25 – 30 ‑35 €. Ab 2026 erfolgt dann eine Auktionierung der Zertifikate in einem Korridor zwischen einem Mindestpreis von 35 Euro pro Tonne CO2 und einem Höchstpreis von 60 Euro pro Tonne CO2.
Über die Erfordernis einer Bepreisung der Erzeugung von Schadstoffen herrscht weitgehende Einigkeit. Die Frage ist also nur, wie hoch dieser Preis sein soll.
Ein paar Zahlen dazu: Der „Weltklimarat“ IPCC kam in seinem 5. Sachstandsbericht auf Klimaschäden in Höhe von 174 € pro Tonne CO2, fast eintausend US-Dollar pro Erdenbürger und Jahr. Das Umweltbundesamt schätzt in einer eigenen Studie diese Schäden auf 180 € pro Tonne – ansteigend auf 205 € im Jahr 2030 und 240 € im Jahr 2050.
Wie man bereits an diesen Zahlen unschwer erkennt, ist der von der Bundesregierung festgelegte Preis geradezu lächerlich im Vergleich zu den entstehenden Schadenskosten.
Die Grafik (anklicken zum Vergrößern) von Stefan Rahmstorf veranschaulicht den Unterschied zwischen dem, was die Wissenschaft empfiehlt und dem vorliegenden Beschluss der Bundesregierung sehr anschaulich.
Umgerechnet auf einen Liter Kraftstoff ergibt sich übrigens für 2021 eine Preiserhöhung von ca. 3 Ct.
Bereits die täglichen Schwankungen an Tankstellen übertreffen diese Preiserhöhung bei weitem. Es ist daher nach Auffassung des Autors nicht davon auszugehen, dass der festgelegte CO2-Preis irgendjemanden dazu veranlasst, seine Kfz.-Nutzung zu überdenken.
Senkung der EEG-Umlage
Über die EEG-Umlage werden die Kosten für den Ausbau der regenerativen Energien auf den Endverbraucher umgelegt.
Ab 2021 wird die EEG-Umlage um 0,25 Cent pro kWh gesenkt. Entlang des CO2-
Bepreisungspfades beträgt die Entlastung 2022 0,5 Cent pro kWh und 2023 0,625 Cent
pro kWh.
Was bedeutet das in der Praxis? Ein 4‑Personenhaushalt verbraucht etwa 4.000 kWh/Jahr. Die Einsparung beträgt also 2021 10 €, in 2023 25 € – in Jahr wohlgemerkt!
Aus Sicht des Autors geht es der Bundesregierung hierbei lediglich um Ergebniskosmetik. Die tatsächlichen Auswirkungen auf auf Privathaushalte und KMU sind marginal.
Zu beachten ist hierbei außerdem, das Großverbraucher bereits von der EEG-Umlage weitgehend befreit sind (Voraussetzung: Gesamtverbrauch von einer Gigawattstunde im Jahr der Antragstellung oder wenn die Stromkosten mindestens 14 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen).
Im Ergebnis führt dies übrigens dazu, dass die energieintensive Industrie zwar 18 Prozent des Stroms verbraucht, aber an der Finanzierung der Energiewende über die EEG-Umlage nur zu 0,3 Prozent beteiligt ist.
Es wäre aus Sicht des Autors sinnvoller gewesen, diese Form der Subvention bei den Großverbrauchern zurückzufahren.
Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler
Zur Entlastung von Fernpendlern wird die Pendlerpauschale ab 2021 ab dem 21sten km von 30 auf 35 Cent angehoben, und zwar befristet bis zum 31.12.2026.
Die Entfernungspauschale mindert die zu versteuernden Einkünfte. Es partizipieren also ohnehin nur Personen, die Einkommenssteuer zahlen. Wegen der Steuerprogression partizipiert man offensichtlich umso mehr, je mehr Einkommenssteuer man zahlt.
Die Entfernungspauschale an sich ist – ebenso wie deren Erhöhung für Fernpendler – unsozial: Von der Erhöhung profitieren Gutverdienende am meisten, das Bahnticket ist jedoch für alle Menschen gleich teuer.
Elektromobilität: Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur / Förderung des Umstiegs auf elektromobile PKW
Die Bundesregierung hat das Ziel, dass die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur weiter ausgebaut wird und in Deutschland bis 2030 insgesamt 1 Millionen Ladepunkte zur Verfügung stehen.
In Deutschland sollen bis 2030 7 bis 10 Mio.-Elektrofahrzeuge zugelassen sein.
Das erscheint auf den ersten Blick löblich. Entsprechende Maßnahmen wurden auch beschlossen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Ein "Masterplan Ladesäuleninfrastruktur"
- Gegebenenfalls ordnungsrechliche Maßnahmen zur Sicherstellung der gewünschten Anzahl Ladesäulen
- Eine Versorgungsauflage für Tankstellen
- Die Halbierung der Dienstwagensteuer
- Eine Verlängerung der Kaufprämie für Pkw mit Elektro‑, Hybrid- und Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb sowie eine Anhebung für Autos unter 40.000 Euro
Bei näherer Betrachtung ergeben sich jedoch gewisse Vorbehalte.
Zum einen wären da die Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen: Das ursprüngliche Ziel von "Eine Million Elektrofahrzeuge bis 2020" wurde bereits auf 2022 verschoben. Bis Ende Juni 2019 waren gerade einmal 114.000 Elektroautos in Deutschland zugelassen.
Zudem trübt die Herstellung der Lithium-Ionen-Batterien die CO2-Bilanz der Elektro-Autos.
Der aus Sicht des Autors wichtigste Punkt ist aber, das es nicht darum gehen sollte, emissionsunfreundliche Fahrzeuge 1:1 durch emissionsfreundlichere zu ersetzen. Genau das passiert aber durch die beschlossenen Maßnahmen.
Vielmehr sollte der Fokus auf einem neuen Mobilitätskonzept liegen, durch welches der Individualverkehr massiv reduziert wird. Das lässt nur einen Schluss zu: Hier wird Geld "verbrannt"!
Modellprojekte für ÖPNV-Jahrestickets
Die Bundesregierung wird zusätzlich 10 Modellprojekte zur Stärkung der ÖPNV unterstützen, zum Beispiel die Einführung von 365 Euro Jahrestickets.
Das ist zumindest ein Anfang! Allerdings ist es mit einem Jahresticket nicht getan: Um den ÖPNV zu stärken braucht es weitere Maßnahmen wie beispielsweise
- eine engere Taktung in ländlichen Regionen
- gezielte Erweiterung der Beförderungskapazitäten
- zusätzliche Strecken, insbesondere in ländlichen Regionen
Rückgang der Kohleverstromung
Die installierte Erzeugungskapazität aus Kohlekraftwerken im Markt soll bis 2030 auf insgesamt 17 GW reduziert werden und bis spätestens 2038 vollständig beendet werden.
Der vollständige Kohleausstieg bis spätestens 2038 war ja ohnehin bereits beschlossen. Die Reduzierung auf 17 GW bis 2030 entspricht etwa einer Drittelung der heutigen Kapazität. Das ist ein Anfang. Hier stellt sich jedoch die Frage, warum man sich nicht auf einen früheren Ausstiegszeitpunkt geeinigt hat? Im Hinblick auf die Erreichung der Ziele aus dem Pariser Klimaschutzabkommen wäre dies durchaus sinnvoll gewesen.
Ausbau des Anteils der Erneuerbaren Energien auf 65%
Bis zu einem Mindestabstand von 1000 Metern dürfen
künftig keine neuen Windkraftanlagen errichtet oder repowert werden.
Die Mindestabstandsregelung gilt für reine und allgemeine Wohngebiete, sie gilt auch für dörfliche Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung, auch wenn sie nicht als solche ausgewiesen sind.
Die bestehende Abstandsregel 10H in Bayern bleibt erhalten.
Der Zubau an Windrädern an Land (on-shore) ist bereits auf dem niedrigsten Stand seit Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Jahr 2000.
Das Umweltbundesamt hat darauf hingewiesen, dass sich durch diese Regelung die Flächen, an denen Windkraft nutzbar ist, halbieren werden.
Somit ist dieser Punkt eine klare Absage an On-Shore-Windkraftanlagen.
Green IT
Der hohe Energieverbrauch der digitalen Technologien hat einen großen Anteil an der Erzeugung der Treibhausgasemissionen. Deshalb müssen wir erforschen, wie der Energieverbrauch dieser Technologien abgesenkt werden kann.
Nein, hier gibt es für die Bundesregierung nichts zu "erforschen". Genaugenommen müsste man nur Dinge umsetzen! Doch worum geht es bei diesem Thema eigentlich? Stellvertretend dazu ein Zitat von Brad Smith, President/Chief Legal Officer, Microsoft Corp.:
„Im gesamten Technologiesektor müssen wir erkennen, dass die Rechenzentren Mitte des nächsten Jahrzehnts zu den größten Verbrauchern von elektrischer Energie auf dem Planeten gehören werden.”
In Frankfurt am Main machen die Rechenzentren heute bereits 20 Prozent des Stromverbrauchs aus. Sie beziehen zusammen mehr als anderthalb mal soviel Strom wie der Flughafen. Die Metropolregion Amsterdam hat bereits das Errichten neuer Rechenzentren gestoppt. Damit sollte die Dimension wohl jedem klar sein.
Und weil das so ist, ist bereits heute die "Performance pro Watt" ein wesentliches Kriterium für die Betreiber der großen Rechenzentren (zum Beispiel Microsoft, Google, Amazon, Cloudflare) und somit auch aller Unternehmen, die darauf einen Einfluss haben – angefangen beim Prozessorhersteller.
Das einzige, was man also tun muss, ist Strom teurer zu machen. Zum Beispiel durch Wegfall etwaiger Rabatte auf die EEG-Umlage.
Ein weiterer Vorschlag: Rechenzentren benötigen Strom und Kälte, sie erzeugen andererseits eine Menge Abwärme, die genutzt werden kann. Dementsprechend existieren bereits einige Rechenzentren, bei denen eine Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung eingesetzt wird. Und warum sollte man die Wärme nicht auch direkt für die Fernwärmeversorgung von Haushalten nutzen?
Was fehlt?
Wo ist die "Klimaprämie" geblieben?
First things first. Die reichsten 10 Prozent der Weltbevölkerung verursachen fast die Hälfte der Lifestyle-bezogenen CO2-Emissionen. Und natürlich gibt es keinen Grund anzunehmen, dass dies bezogen auf Deutschland anders sein sollte. Da ist es nur fair, dass die zu erwartenden Preissteigerungen entsprechend dem Verursacherprinzip und auch sozial gerecht auf diejenigen umgelegt werden, die es sich leisten können.
Die SPD hatte hierzu den Vorschlag gemacht, die Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung über eine „Klimaprämie“ an die Bürger zurückzugeben. Im Durchschnitt bekommt ein Haushalt dann zurück, was er eingezahlt hat. Wer sich klimaunfreundlich verhält, zahlt drauf. Wer sich für ein klimafreundliches Verhalten entscheidet, macht ein Plus.
Die Partei Die Grünen haben mit dem von Ihnen ins Spiel gebrachten "Energiegeld" einen Vorschlag gemacht, der in die gleiche Richtung zielt.
Mir erscheint das beiden Vorschlägen zugrunde liegende Konzept schlüssig und absolut sinnvoll! Es wäre sehr interessant zu erfahren, warum dieser sinnvolle Vorschlag nicht in das Klimapaket eingeflossen ist.
Mobilität/Verkehr
Insbesondere im Bereich innovativer Mobilitätskonzepte wurde aus Sicht des Autors noch einiges an Potenzial liegengelassen. Wie bereits an verschiedenen Stellen angedeutet, muss das Ziel sein, heutigen motorisierten Individualverkehr (per Motorrad und PKW) zukünftig massiv zu reduzieren. Hierzu ist – neben den bereits beschriebenen Maßnahmen – ein innovatives Mobilitätskonzept erforderlich. Dazu gehört:
- Rückbau von Straßen
(z. B. Ersatz von Fahrspuren durch Trassen für Straßenbahn und Radwege) - Integration von bedarfsabhängigen Mobilitätslösungen, auch unter Einbeziehung von autonomem Fahren
Abbau von umweltschädlichen Subventionen
Auf der Website des Umweltbundesamtes findet man einen Beitrag zu umweltschädlichen Subventionen (sic!). Dabei geht es um Subventionen, welche den Staatshaushalt doppelt belasten: Zunächst durch Mehrausgaben, beziehungsweise und Mindereinnahmen des Staates. Später durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit. Die Höhe dieser umweltschädlichen Subventionen belief sich in 2012 auf die stolze Summe von 57 Millarden Euro. Das entspricht mehr als 15 Prozent des Bundeshaushalts.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft
- Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe
- Steinkohlesubventionen, Energiesteuervergünstigungen für Kohle
- Energiesteuervergünstigung für Dieselkraftstoff & Kerosin
Eine Aufzählung aller Punkte finden Sie in der Broschüre des Umweltbundesamtes.
Sie haben Fragen, Ergänzungsvorschläge oder weitere Ideen? Dann nutzen Sie einfach die Kommentarfunktion unten!
Updates/Ergänzungen
[2019–09-22] | Wo ist die "Klimaprämie" geblieben?:Grafik "Arm & Reich: Das Klima-Dilemma" von Media Pioneer eingefügt |
[2019–09-23] | Einführung einer CO2-Bepreisung: Tweet m. Grafik v. Stefan Rahmstorf eingefügt. |
[2019–09-24] | Abschnitt "Ausbau des Anteils der Erneuerbaren Energien auf 65% (On-Shore-WKA)" eingefügt. |
Links und Verweise
Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR): Klimaerwärmung gab es schon mal, …
Europäische Kommission: Pariser Übereinkommen
MDR: Klimakabinett nimmt Gestalt an
Bundesregierung: Klimaschutzprogramm 2030 (Klimapaket)
Bundesregierung: Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030
SciLogs – Tagebücher der Wissenschaft: Warum ein CO2-Preis gerecht und notwendig ist
BR24: #Faktenfuchs: Wie umweltfreundlich sind Elektroautos?
DataCenter Insider: 7 Mio Tonnen CO2! Und wir treffen auf Ignoranz & Betrug, nicht auf Einsicht & Ideen
Umweltbundesamt: Broschüre "Umweltschädliche Subventionen in Deutschland", Aktualisierte Ausgabe 2016
Oxfam: Bericht "Extreme Carbon Inequality", Grafik "Arm & Reich: Das Klima-Dilemma" von Media Pioneer