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Ich geste­he. In der ver­gan­ge­nen Woche habe ich mich zum ers­ten Mal mit dem The­ma News­let­ter-Ver­sand beschäf­tigt. In mei­ner bis­he­ri­gen beruf­li­chen Lauf­bahn war das schlicht­weg nicht notwendig.
Für den Neu­start der itcv woll­te ich dar­auf jedoch nicht ver­zich­ten: E‑Mail Mar­ke­ting ist immer noch einer der bes­ten Wege, um eine per­sön­li­che Bezie­hung zur Ziel­grup­pe aufzubauen.
Aber was sind die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen? Und wie funk­tio­niert der Ver­sand eines News­let­ters in der Praxis?

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Es ist irgend­wie fas­zi­nie­rend: Da hat Micro­soft über meh­re­re Jah­re die Mar­ke­ting-Maschi­ne­rie auf Hoch­tou­ren lau­fen las­sen, um Nut­zer älte­rer Win­dows-Ver­sio­nen zum Umstieg auf Win­dows 10 zu bewe­gen – und jetzt das: Laut aktu­el­len Zah­len von stat​coun​ter​.com hat Win­dows 7 immer noch einen Markt­an­teil von über 35%!

Nun wird es aber für die betref­fen­den Anwen­der wirk­lich ernst: Anfang 2020 ist Schluss mit Sicher­heits-Updates. Dann wird Win­dows 7 zu einer ticken­den Zeitbombe!

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IT-Sicher­heit und gesetz­li­che Anfor­de­run­gen wie die DS-GVO stel­len gera­de Ver­ei­ne, Free­lan­cer und klei­ne Unter­neh­men vor enor­me Her­aus­for­de­run­gen: sie müs­sen die glei­chen hohen Anfor­de­run­gen erfül­len wie grö­ße­re Unternehmen. 
Für sie haben wir mit PCsi­cher ein spe­zi­el­les Paket ent­wi­ckelt, das Ihnen schnell zu einer umfas­sen­den Absi­che­rung verhilft.

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Das die hie­si­gen Daten­schutz­be­hör­den hoff­nungs­los über­las­tet sind, war zumin­dest von Sach­sen, Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Ham­burg bereits bekannt.
Aus ers­ter Hand kann ich dies auf­grund eines aktu­el­len Vor­gangs nun auch für den Hes­si­schen Beauf­trag­ten für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit bestä­ti­gen. Muss­te es soweit kommen?

Außer­dem in die­sem Beitrag:

  • Ver­stoss gegen Arti­kel 7 der DS-GVO – ein Praxisbeispiel
  • War­um Pro­zess­ma­nage­ment wich­tig ist
  • War­um wir auf die nächs­te Daten­schutz­kon­fe­renz gespannt sein dürfen

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Der Trans­port von Siche­run­gungs­me­di­en ist läs­tig, Spei­cher­platz in der Cloud ist güns­tig. War­um also nicht ein­fach ein Back­up in der Cloud spei­chern? Wir beleuch­ten den recht­li­chen Rah­men und haben uns eine Lösung in der Pra­xis angeschaut.

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Nicht nur vor dem Hin­ter­grund der DSGVO und deren For­de­rung nach Pri­va­cy by Design, bzw. Pri­va­cy by Default ist es immer eine gute Idee, sen­si­ble Daten ver­schlüs­selt zu spei­chern. Abhän­gig vom Umfang der zu ver­schlüs­seln­den Daten­men­ge und dem Anwen­dungs­zweck kom­men dabei unter­schied­li­che Lösun­gen zum Ein­satz. Die­ser Bei­trag ver­mit­telt einen Überblick.

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Im Teil 1 die­ses Bei­trags ging es vor­wie­gend um das The­ma Datensicherung.
In die­sem Teil wird das The­ma Ver­schlüs­se­lung näher beleuch­tet: Wir wer­den sehen, war­um Ver­schlüs­se­lung so wich­tig ist und wel­che Tools emp­feh­lens­wert sind.

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Auf Anfor­de­run­gen, die sich für Unter­neh­men aus der seit Mai 2018 gel­ten­den Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) erge­ben, wur­de schon vie­ler­orts hin­ge­wie­sen – nicht zuletzt in ver­schie­de­nen Bei­trä­gen auf die­ser Website.
Für bestimm­te Berufs­grup­pen gel­ten jedoch beson­de­re Anfor­de­run­gen, die bei Nicht­ein­hal­tung der DSGVO zu einer Frei­heits­stra­fe füh­ren können.

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Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kosten Geld!

Wer den Buß­geld­ka­ta­log der DSGVO bis­her belä­chelt hat, wird nun eines bes­se­ren belehrt: Gegen das Social-Media-Unter­neh­men Knud​dels​.de wur­de kürz­lich eine Geld­bu­ße in Höhe von 20.000 € ver­hängt. Dabei fiel das Buß­geld nur des­halb so nied­rig aus, weil das Unter­neh­men gut mit dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten kooperierte.

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