IT-Sicher­heit und gesetz­li­che Anfor­de­run­gen wie die DS-GVO stel­len gera­de Ver­ei­ne, Free­lan­cer und klei­ne Unter­neh­men vor enor­me Her­aus­for­de­run­gen: sie müs­sen die glei­chen hohen Anfor­de­run­gen erfül­len wie grö­ße­re Unternehmen. 
Für sie haben wir mit PCsi­cher ein spe­zi­el­les Paket ent­wi­ckelt, das Ihnen schnell zu einer umfas­sen­den Absi­che­rung verhilft.

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Inha­ber klei­ner Unter­neh­men, Free­lan­cer und Ver­eins­vor­stän­de erfah­ren in die­sem Bei­trag, wie Sie Win­dows-10-Com­pu­ter siche­rer machen, wenn die­se nicht mit einem Win­dows-Ser­ver ver­bun­den sind.
Ganz neben­bei erfül­len Sie durch die emp­foh­le­nen Maß­nah­men auch noch gesetz­li­che Anfor­de­run­gen in Bezug auf die IT-Sicher­heit in Ihrem Unter­neh­men oder Ver­ein.
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Sicher hat der eine oder ande­re Leser schon mal vom "Moore'schen Gesetz" gehört. Die­ses besagt, dass sich die Kom­ple­xi­tät inte­grier­ter Schalt­krei­se – und damit die Leis­tungs­fä­hig­keit von Com­pu­tern – inner­halb von zwölf bis 24 Mona­ten ver­dop­pelt. Umge­kehrt pro­por­tio­nal ver­hält sich zwangs­läu­fig die Zeit, die man für das Kna­cken von Pass­wör­tern mit­tels Bru­te-Force-Angriff benötigt.
Die­ser Sach­ver­halt erscheint zunächst nicht beson­ders bedroh­lich, benö­tigt man doch hier­für mit heu­te ver­füg­ba­rer Rechen­leis­tung meh­re­re tau­send Jahre.

Aktu­ell betre­ten aller­dings neue Spie­ler das Feld, näm­lich soge­nann­te Quan­ten­com­pu­ter. Laut Arvind Krish­na, Direk­tor von IBM Rese­arch, wer­den Quan­ten­com­pu­ter in etwa fünf Jah­ren in der Lage sein, die stärks­ten heu­te gebräuch­li­chen Ver­schlüs­se­lungs­al­go­rith­men mühe­los zu knacken.

Was sind eigent­lich Quan­ten­com­pu­ter und wie ist der aktu­el­le Stand der Tech­nik? Wird Ver­schlüs­se­lung zum Schutz der Pri­vat­sphä­re in Zukunft sinn­los sein? Wer­den digi­ta­le Signa­tu­ren wertlos?

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Nicht nur vor dem Hin­ter­grund der DSGVO und deren For­de­rung nach Pri­va­cy by Design, bzw. Pri­va­cy by Default ist es immer eine gute Idee, sen­si­ble Daten ver­schlüs­selt zu spei­chern. Abhän­gig vom Umfang der zu ver­schlüs­seln­den Daten­men­ge und dem Anwen­dungs­zweck kom­men dabei unter­schied­li­che Lösun­gen zum Ein­satz. Die­ser Bei­trag ver­mit­telt einen Überblick.

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Ob E‑Mail-Kon­to, Rei­se­por­tal oder Social Media: stän­dig han­tie­ren wir mit Zugangs­da­ten. Spä­tes­tens wenn es um Online-Ban­king, Kran­ken­kas­se oder Smar­thome-Pro­dukt geht, ist die Bri­sanz die­ser Zugangs­da­ten offen­sicht­lich. Siche­re Pass­wör­ter müs­sen also her! 
Was ein siche­res Pass­wort aus­macht, hat­te ich bereits in mei­nem Blog-Arti­kel zum The­ma beschrie­ben. Und auch, das man sich die­se ange­sichts der not­wen­di­gen Län­ge und ihrer Viel­zahl nicht mer­ken kann, wenn man nicht zufäl­lig Gedächt­nis­meis­ter ist. Eine Lösung hier­für bie­ten spe­zi­el­le Kenn­wort­ver­wal­tungs­pro­gram­me, soge­nann­te Passwort-Manager. 

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Aktu­ell dis­ku­tie­ren und ent­schei­den staat­li­che Gre­mi­en in ver­schie­de­nen Län­dern über die Ver­schlüs­se­lung von Mes­sa­ging-Diens­ten. Wie ist der aktu­el­le Stand? Ist eine gesetz­li­che Rege­lung über­haupt sinn­voll? Wel­che Mes­sa­ging-Apps sind aus Anwen­der­sicht sicher?

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Im Teil 1 die­ses Bei­trags ging es vor­wie­gend um das The­ma Datensicherung.
In die­sem Teil wird das The­ma Ver­schlüs­se­lung näher beleuch­tet: Wir wer­den sehen, war­um Ver­schlüs­se­lung so wich­tig ist und wel­che Tools emp­feh­lens­wert sind.

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Auf Anfor­de­run­gen, die sich für Unter­neh­men aus der seit Mai 2018 gel­ten­den Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) erge­ben, wur­de schon vie­ler­orts hin­ge­wie­sen – nicht zuletzt in ver­schie­de­nen Bei­trä­gen auf die­ser Website.
Für bestimm­te Berufs­grup­pen gel­ten jedoch beson­de­re Anfor­de­run­gen, die bei Nicht­ein­hal­tung der DSGVO zu einer Frei­heits­stra­fe füh­ren können.

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Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kosten Geld!

Wer den Buß­geld­ka­ta­log der DSGVO bis­her belä­chelt hat, wird nun eines bes­se­ren belehrt: Gegen das Social-Media-Unter­neh­men Knud​dels​.de wur­de kürz­lich eine Geld­bu­ße in Höhe von 20.000 € ver­hängt. Dabei fiel das Buß­geld nur des­halb so nied­rig aus, weil das Unter­neh­men gut mit dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten kooperierte.

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