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Klimaschutz
Energiewende: Quo vadis, Deutschland?

Energie & Umwelt, Klimakrise

Nicht nur Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ist „sehr unzufrieden mit der Entwicklung bei den erneuerbaren Energien“: Ich bin es auch! Ebenso wie vermutlich viele andere Menschen in Deutschland.

Woran das liegt? Zum einen sind wir dazu verdammt, ohnmächtig dabei zuzuschauen, wie das von Peter Altmaier (CDU) geführte BMWi die Energiewende verschleppt. Nicht genug damit: die dezentrale Energiewende wird durch geeignete Maßnahmen sogar aktiv verhindert!

Da ist es nicht weiter verwunderlich, wenn sich dies auch in messbaren Ergebnissen niederschlägt, beispielsweise im jährlich neu berechneten Klimaschutz-Index (KSI), der einen Vergleich der Klimaschutzleistungen und Fortschritte einzelner Länder ermöglicht.

Klimaschutz-Index 2020 - Gesamtergebnis

Das Dokument bescheinigt Deutschland „uneinheitlichen Leistungen in allen Kategorien“ und man kommt deshalb zu einer „mäßigen Bewertung“.
In dem Bericht heißt es: „Die Treibhausgasemissionen und der Energieverbrauch pro Kopf bleiben auf einem vergleichsweise hohen Niveau und sinken nicht schnell genug, um das Land auf einen Emissionspfad zu bringen, der für eine Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2°C notwendig ist.“

Weiter heißt es im Bericht: „Als Teil des Klimapakets hat die deutsche Regierung 2019 ein System zur CO2-Bepreisung für 2021, Verbesserungen des öffentlichen Nahverkehrs und ein Maßnahmenpaket zur Erhöhung Erneuerbarer Energien angekündigt. Obwohl die ExpertInnen diese positiven Signale honorieren, geben sie zu bedenken, dass die Ziele und vorgesehenen Maßnahmen noch nicht ausreichen, um den notwendigen Beitrag zu leisten die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen. Die neu angekündigten Maßnahmen reichen ebenfalls nicht aus, um die Rückschritte im Ausbau der Erneuerbaren - insbesondere bei der Windenergie im Binnenland - auszugleichen.“

Klimaschutz: Keine Besserung in Sicht

Nun stammt das KSI-Dokument, aus dem ich zitiert habe, von Ende 2019. Ist inzwischen Besserung in Sicht?

Nein, das Gegenteil ist der Fall: Derzeit überholen uns andere Länder auf der ganzen Welt  beim Klimaschutz! Hier ein paar Meldungen der letzten Tage und Wochen:

  • In Großbritannien liegen seit mehr als zwei Monaten alle Kohlekraftwerke still.
    Der Ausstieg ist für 2025 geplant. Eventuell wird dieser sogar auf 2024 vorgezogen - ohne Entschädigungen, versteht sich.
  • Als achtes Land in der Europäischen Union verzichtet Österreich seit April auf Kohlekraftwerke.
    Mehrere dieser Länder verfügen übrigens nicht über eine nukleare Stromerzeugung. Was das oft gebrauchte Argument „Wir müssen unsere Kohlekraftwerke so lange laufen lassen, weil wir parallel auch aus der Atomenergie aussteigen“ widerlegt.
  • Ebenso wie in zahlreichen europäischen Ländern werden in Kanada Kohlekraftwerke 2030 abgeschaltet. Bis dahin möchte das Land 90 Prozent der Elektrizität des Landes aus nachhaltigen Quellen erzeugen.
  • Norwegen verbietet Regenwald-Produkte.
  • Kalifornien beginnt 2024 mit der Umstellung auf emissionsfreie LKW (mind. 40 Prozent in 2024, 100 Prozent ab 2045).
  • Der französische Klimarat (150 zufällig ausgeloste Personen) hat ein Tempolimit von 110 km/h beschlossen, ein Inlands-Flugverbot ab 2025 und ein Werbeverbot für klimaschädliche Produkte.
  • Dänemark hat Ende Juni ein ambitioniertes Klimapaket verabschiedet. Ziel: die CO2-Emissionen bis 2030 um 70 Prozent zu senken (gegenüber 1990).
  • Vor allem aus wirtschaftlichen Gründen hat Spanien gestern sieben seiner 15 Kohlekraftwerke geschlossen.

Wohlgemerkt: Das sind lediglich einige wahllos herausgegriffene Beispiele für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die in verschiedenen Ländern unlängst ergriffen, beziehungsweise beschlossen wurden - was vor allem jene Zeitgenossen Lügen straft, die nur allzu gerne mit den Worten "Ja, aber die anderen Länder!" Fingerpointing betreiben.

Und was macht Deutschland?

Immerhin hat die Regierung es in diesem Jahr geschafft, den 52-Gigawatt-Solardeckel zu beseitigen: Über einen entsprechenden Artikel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, § 49)  ist die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis zu einer Anlagengröße von 750 Kilowatt geregelt. Bisher reduzierte sich diese Vergütung bei Erreichen von 52 GW  installierter Leistung auf Null.
Die Abschaffung des Deckels ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Vor dem Hintergrund der Sektorkopplung ist allerdings ein massiver Ausbau erneuerbarer Energien erforderlich. Im Hinblick auf Photovoltaikanlagen bestehen jedoch immer noch zahlreiche Hindernisse:

  • Der Ausbau-Korridor („atmender Deckel“) von derzeit 2,5 GW muss auf mindestens 10 GW pro Jahr angehoben werden.
  • Damit insbesondere auf 1-/2-Familien-Häusern möglichst große PV-Anlagen gebaut werden, muss die anteilige EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom aus Anlagen mit einer Leistung von mehr als zehn Kilowatt abgeschafft werden. Diese ist nach europäischen Recht ohnehin für Anlagen bis 30 kWp unzulässig.
  • Um den Zubau von Solarparks zu beschleunigen, muss das jährliche Ausschreibungsvolumen  um ein Vielfaches angehoben werden.
  • Um deutlich mehr PV-Anlagen auch auf die Dächer von Mehrfamilienhäusern zu bekommen, muss das Mieterstromgesetz vereinfacht werden: In seiner jetzigen Form verhindert es nämlich den Bau von PV-Anlagen auf Immobilien, bei denen der damit erzeugte Strom von mehreren Parteien (Wohnungseigentümer, Mieter) genutzt würde.

Angesichts dieser vielen offenen Baustellen drängt sich die Frage auf, ob und gegebenenfalls welche konkreten Vorstellungen die Bundesregierung hinsichtlich der Energiewende hat.

Der konterkarierte Ausstieg von der Kohleverstromnung

Das Jahr 2020 hat im Hinblick auf den Kohleausstieg bereits ganz schlecht begonnen. So wurde gleich im Januar die Inbetriebnahme von Datteln IV, einem neuen Kohlekraftwerk, beschlossen.

Kraftwerk Datteln IVDas neue Kraftwerk Datteln IV (Bild: Maschinenjunge via Wikipedia)

Am kommenden Freitag soll nun das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen werden.

Mit dem KohleEINstiegsgesetz wird die Förderung und Verstromung von Braunkohle für weitere 18 Jahre festgeschrieben!

Mit diesem Gesetz wird - entgegen dem Gesetzestitel - insbesondere die Förderung von Braunkohle und deren Verstromung für weitere 18(!) Jahre festgeschrieben!
Da überrascht es nicht weiter, dass das Gesetz im Volksmund inzwischen KohleEINstiegsgesetz genannt wird.

Das alles zeigt, dass sich an der im KSI-Bericht beschriebenen Situation wohl auch in diesem Jahr nichts ändern wird. Schade eigentlich!


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1. Juli 2020/von Jürgen Voskuhl
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