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Kli­ma­schutz, Energiewende

Quo vadis, Deutschland?

Energie & Umwelt, Klimakrise

Nicht nur Nie­der­sach­sens Minis­ter­prä­si­dent Ste­phan Weil (SPD) ist „sehr unzu­frie­den mit der Ent­wick­lung bei den erneu­er­ba­ren Ener­gien“: Ich bin es auch! Eben­so wie ver­mut­lich vie­le ande­re Men­schen in Deutschland.

Wor­an das liegt? Zum einen sind wir dazu ver­dammt, ohn­mäch­tig dabei zuzu­schau­en, wie das von Peter Alt­mai­er (CDU) geführ­te BMWi die Ener­gie­wen­de ver­schleppt. Nicht genug damit: die dezen­tra­le Ener­gie­wen­de wird durch geeig­ne­te Maß­nah­men sogar aktiv ver­hin­dert!

Da ist es nicht wei­ter ver­wun­der­lich, wenn sich dies auch in mess­ba­ren Ergeb­nis­sen nie­der­schlägt, bei­spiels­wei­se im jähr­lich neu berech­ne­ten Kli­ma­schutz-Index (KSI), der einen Ver­gleich der Kli­ma­schutz­leis­tun­gen und Fort­schrit­te ein­zel­ner Län­der ermöglicht.

Klimaschutz-Index 2020 - Gesamtergebnis

Das Doku­ment beschei­nigt Deutsch­land „unein­heit­li­chen Leis­tun­gen in allen Kate­go­rien“ und man kommt des­halb zu einer „mäßi­gen Bewer­tung“.
In dem Bericht heißt es: „Die Treib­haus­gas­emis­sio­nen und der Ener­gie­ver­brauch pro Kopf blei­ben auf einem ver­gleichs­wei­se hohen Niveau und sin­ken nicht schnell genug, um das Land auf einen Emis­si­ons­pfad zu brin­gen, der für eine Begren­zung der Erd­er­wär­mung auf deut­lich unter 2°C not­wen­dig ist.“

Wei­ter heißt es im Bericht: „Als Teil des Kli­ma­pa­kets hat die deut­sche Regie­rung 2019 ein Sys­tem zur CO2-Beprei­sung für 2021, Ver­bes­se­run­gen des öffent­li­chen Nah­ver­kehrs und ein Maß­nah­men­pa­ket zur Erhö­hung Erneu­er­ba­rer Ener­gien ange­kün­digt. Obwohl die Exper­tIn­nen die­se posi­ti­ven Signa­le hono­rie­ren, geben sie zu beden­ken, dass die Zie­le und vor­ge­se­he­nen Maß­nah­men noch nicht aus­rei­chen, um den not­wen­di­gen Bei­trag zu leis­ten die Erd­er­wär­mung auf deut­lich unter 2°C zu begren­zen. Die neu ange­kün­dig­ten Maß­nah­men rei­chen eben­falls nicht aus, um die Rück­schrit­te im Aus­bau der Erneu­er­ba­ren – ins­be­son­de­re bei der Wind­ener­gie im Bin­nen­land – aus­zu­glei­chen.“

Kli­ma­schutz: Kei­ne Bes­se­rung in Sicht

Nun stammt das KSI-Doku­ment, aus dem ich zitiert habe, von Ende 2019. Ist inzwi­schen Bes­se­rung in Sicht?

Nein, das Gegen­teil ist der Fall: Der­zeit über­ho­len uns ande­re Län­der auf der gan­zen Welt  beim Kli­ma­schutz! Hier ein paar Mel­dun­gen der letz­ten Tage und Wochen:

  • In Groß­bri­tan­ni­en lie­gen seit mehr als zwei Mona­ten alle Koh­le­kraft­wer­ke still.
    Der Aus­stieg ist für 2025 geplant. Even­tu­ell wird die­ser sogar auf 2024 vor­ge­zo­gen â€“ ohne Ent­schä­di­gun­gen, ver­steht sich.
  • Als ach­tes Land in der Euro­päi­schen Uni­on ver­zich­tet Öster­reich seit April auf Koh­le­kraft­wer­ke.
    Meh­re­re die­ser Län­der ver­fü­gen übri­gens nicht über eine nuklea­re Strom­erzeu­gung. Was das oft gebrauch­te Argu­ment „Wir müs­sen unse­re Koh­le­kraft­wer­ke so lan­ge lau­fen las­sen, weil wir par­al­lel auch aus der Atom­ener­gie aus­stei­gen“ widerlegt.
  • Eben­so wie in zahl­rei­chen euro­päi­schen Län­dern wer­den in Kana­da Koh­le­kraft­wer­ke 2030 abge­schal­tet. Bis dahin möch­te das Land 90 Pro­zent der Elek­tri­zi­tät des Lan­des aus nach­hal­ti­gen Quel­len erzeugen.
  • Nor­we­gen ver­bie­tet Regen­wald-Pro­duk­te.
  • Kali­for­ni­en beginnt 2024 mit der Umstel­lung auf emis­si­ons­freie LKW (mind. 40 Pro­zent in 2024, 100 Pro­zent ab 2045).
  • Der fran­zö­si­sche Kli­ma­rat (150 zufäl­lig aus­ge­los­te Per­so­nen) hat ein Tem­po­li­mit von 110 km/​h beschlos­sen, ein Inlands-Flug­ver­bot ab 2025 und ein Wer­be­ver­bot für kli­ma­schäd­li­che Pro­duk­te.
  • Däne­mark hat Ende Juni ein ambi­tio­nier­tes Kli­ma­pa­ket ver­ab­schie­det. Ziel: die CO2-Emis­sio­nen bis 2030 um 70 Pro­zent zu sen­ken (gegen­über 1990).
  • Vor allem aus wirt­schaft­li­chen Grün­den hat Spa­ni­en ges­tern sie­ben sei­ner 15 Koh­le­kraft­wer­ke geschlos­sen.

Wohl­ge­merkt: Das sind ledig­lich eini­ge wahl­los her­aus­ge­grif­fe­ne Bei­spie­le für Umwelt- und Kli­ma­schutz­maß­nah­men, die in ver­schie­de­nen Län­dern unlängst ergrif­fen, bezie­hungs­wei­se beschlos­sen wur­den – was vor allem jene Zeit­ge­nos­sen Lügen straft, die nur all­zu ger­ne mit den Wor­ten "Ja, aber die ande­ren Län­der!" Fin­ger­poin­ting betreiben.

Und was macht Deutschland?

Immer­hin hat die Regie­rung es in die­sem Jahr geschafft, den 52-Giga­watt-Solar­de­ckel zu besei­ti­gen: Über einen ent­spre­chen­den Arti­kel im Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG, § 49)  ist die Höhe der Ein­spei­se­ver­gü­tung für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen bis zu einer Anla­gen­grö­ße von 750 Kilo­watt gere­gelt. Bis­her redu­zier­te sich die­se Ver­gü­tung bei Errei­chen von 52 GW  instal­lier­ter Leis­tung auf Null.
Die Abschaf­fung des Deckels ist zwar ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Vor dem Hin­ter­grund der Sek­tor­kopp­lung ist aller­dings ein mas­si­ver Aus­bau erneu­er­ba­rer Ener­gien erfor­der­lich. Im Hin­blick auf Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen bestehen jedoch immer noch zahl­rei­che Hindernisse:

  • Der Aus­bau-Kor­ri­dor („atmen­der Deckel“) von der­zeit 2,5 GW muss auf min­des­tens 10 GW pro Jahr ange­ho­ben werden.
  • Damit ins­be­son­de­re auf 1-/2‑­Fa­mi­li­en-Häu­sern mög­lichst gro­ße PV-Anla­gen gebaut wer­den, muss die antei­li­ge EEG-Umla­ge auf selbst ver­brauch­ten Strom aus Anla­gen mit einer Leis­tung von mehr als zehn Kilo­watt abge­schafft wer­den. Die­se ist nach euro­päi­schen Recht ohne­hin für Anla­gen bis 30 kWp unzulässig.
  • Um den Zubau von Solar­parks zu beschleu­ni­gen, muss das jähr­li­che Aus­schrei­bungs­vo­lu­men  um ein Viel­fa­ches ange­ho­ben werden.
  • Um deut­lich mehr PV-Anla­gen auch auf die Dächer von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern zu bekom­men, muss das Mie­ter­strom­ge­setz ver­ein­facht wer­den: In sei­ner jet­zi­gen Form ver­hin­dert es näm­lich den Bau von PV-Anla­gen auf Immo­bi­li­en, bei denen der damit erzeug­te Strom von meh­re­ren Par­tei­en (Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, Mie­ter) genutzt würde.

Ange­sichts die­ser vie­len offe­nen Bau­stel­len drängt sich die Fra­ge auf, ob und gege­be­nen­falls wel­che kon­kre­ten Vor­stel­lun­gen die Bun­des­re­gie­rung hin­sicht­lich der Ener­gie­wen­de hat.

Der kon­ter­ka­rier­te Aus­stieg von der Kohleverstromnung

Das Jahr 2020 hat im Hin­blick auf den Koh­le­aus­stieg bereits ganz schlecht begon­nen. So wur­de gleich im Janu­ar die Inbe­trieb­nah­me von Dat­teln IV, einem neu­en Koh­le­kraft­werk, beschlossen.

Kraftwerk Datteln IVDas neue Kraft­werk Dat­teln IV (Bild: Maschi­nen­jun­ge via Wiki­pe­dia)

Am kom­men­den Frei­tag soll nun das Gesetz zur Redu­zie­rung und zur Been­di­gung der Koh­le­ver­stro­mung und zur Ände­rung wei­te­rer Geset­ze beschlos­sen werden.

Mit dem Koh­le­EIN­stiegs­ge­setz wird die För­de­rung und Ver­stro­mung von Braun­koh­le für wei­te­re 18 Jah­re festgeschrieben!

Mit die­sem Gesetz wird – ent­ge­gen dem Geset­zes­ti­tel – ins­be­son­de­re die För­de­rung von Braun­koh­le und deren Ver­stro­mung für wei­te­re 18(!) Jah­re festgeschrieben!
Da über­rascht es nicht wei­ter, dass das Gesetz im Volks­mund inzwi­schen Koh­le­EIN­stiegs­ge­setz genannt wird.

Das alles zeigt, dass sich an der im KSI-Bericht beschrie­be­nen Situa­ti­on wohl auch in die­sem Jahr nichts ändern wird. Scha­de eigentlich!

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1. Juli 2020/von Jürgen Voskuhl
Schlagworte: Klimaschutz, Kohleausstiegsgesetz, PV-Deckel, Solardeckel
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