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Auf Anfor­de­run­gen, die sich für Unter­neh­men aus der seit Mai 2018 gel­ten­den Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) erge­ben, wur­de schon vie­ler­orts hin­ge­wie­sen – nicht zuletzt in ver­schie­de­nen Bei­trä­gen auf die­ser Website.
Für bestimm­te Berufs­grup­pen gel­ten jedoch beson­de­re Anfor­de­run­gen, die bei Nicht­ein­hal­tung der DSGVO zu einer Frei­heits­stra­fe füh­ren können.

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