Auf Anfor­de­run­gen, die sich für Unter­neh­men aus der seit Mai 2018 gel­ten­den Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) erge­ben, wur­de schon vie­ler­orts hin­ge­wie­sen – nicht zuletzt in ver­schie­de­nen Bei­trä­gen auf die­ser Website.
Für bestimm­te Berufs­grup­pen gel­ten jedoch beson­de­re Anfor­de­run­gen, die bei Nicht­ein­hal­tung der DSGVO zu einer Frei­heits­stra­fe füh­ren können.

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Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kosten Geld!

Wer den Buß­geld­ka­ta­log der DSGVO bis­her belä­chelt hat, wird nun eines bes­se­ren belehrt: Gegen das Social-Media-Unter­neh­men Knud​dels​.de wur­de kürz­lich eine Geld­bu­ße in Höhe von 20.000 € ver­hängt. Dabei fiel das Buß­geld nur des­halb so nied­rig aus, weil das Unter­neh­men gut mit dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten kooperierte.

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Bei zahl­rei­chen Kun­den wie auch im pri­va­ten Umfeld bin ich häu­fig mit zusätz­li­chen Anti­vi­ren­pro­gram­men kon­fron­tiert. Aber was sind eigent­lich Com­pu­ter­vi­ren? Und braucht man wirk­lich eine zusätz­li­che Software?

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Heu­te möch­te ich Ihnen den IT-Sicher­heits­check von DsiN ans Herz legen – der ers­te Schritt, um Ihr Unter­neh­men siche­rer zu machen!

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